Ehe & Partnerschaft

Vorteile nutzen und Streit vermeiden


Mit einem bestimmten Menschen Ihr Leben zu verbringen, zählt zu einer Ihrer wichtigsten Entscheidungen.

 

So ist es nur verständlich, Ihre Zukunft in der Ehe, in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und ebenfalls  bei einer Trennung oder einer Scheidung auch im juristischen Sinn nach Ihren gemeinsamen Vorstellungen leben und regeln zu wollen.




Wissen, was auf Sie zukommt 


Was geschieht mit meinem alleinigen und dem gemeinsamen Vermögen? Hafte ich für Schulden meines Partners / meiner Partnerin? Können wir ein Kind in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft adoptieren? Welche Rechte habe ich im Todesfall meines Partners / meiner Partnerin? Was geschieht bei der Trennung mit dem unternehmerisch gebundenen Vermögen? Welches Recht gilt bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten? …


Vielleicht haben Sie auch noch ganz andere Fragen zu den unterschiedlichsten Themenfelder. Ich beantworte sie gerne und unterbreite Ihnen Möglichkeiten, wie Sie Ihre individuellen Anliegen vertraglich regeln können. Eheverträge und Scheidungsfolgevereinbarungen wie auch Anträge über Adoption und Anerkennung von Vaterschaft wie auch Sorgerechtserklärungen müssen beurkundet sein.

Wenn Sie meine Beratung und notariellen Leistungen in Anspruch nehmen möchten, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf! Zur Vorbereitung unserer Gespräche bieten Ihnen die Punkte in den Formularen erste Orientierung.   


  • Ehevertrag

    Es gibt viele gute Gründe, einen Ehevertrag abzuschließen – vor oder auch während Ihrer Ehe ist dies möglich.


    Ohne Ehevertrag leben Sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das Gesetz orientiert sich dabei an der Einverdiener-Ehe. Bei einer Scheidung wird die Vermögensmehrung beider Parteien separat ermittelt. Nach der Ermittlung des Zugewinns muss derjenige/diejenige, der/die den höheren Zugewinn erzielt hat, einen entsprechenden Ausgleich zahlen. 


    So würde beispielsweise auch ein unternehmerisch gebundenes Vermögen, das Sie während der Ehe erarbeitet haben, bei einer Scheidung geteilt. Das könnte  Ihre berufliche Existenz in Gefahr bringen. 


    Oder Sie und/oder Ihr Partner / Ihre Partnerin besitzen eine andere Staatsangehörigkeit.  In einem Ehevertrag können Sie eine Rechtswahl treffen und damit rechtssicher vereinbaren, welche Regeln für Sie beide gelten.

     

    Grundsätzlich schützt der Ehevertrag Ihren Partner / Ihre Partnerin und Sie vor kostspieligen gerichtlichen Streitigkeiten.


  • Güterstandstrennung

    Möchten Sie die Zugewinngemeinschaft außer Kraft setzen, können Sie die Gütertrennung vereinbaren. Dann erfolgt nach der Beendigung Ihrer Ehe kein Ausgleich des Vermögens.

  • Modifizierte Zugewinngemeinschaft

    Bei einer modifizierten Zugewinngemeinschaft kombinieren Sie die Vorteile der Gütertrennung mit der Zugewinngemeinschaft. 


    Sie können grundsätzlich in der Zugewinngemeinschaft bleiben, jedoch beispielsweise einzelne Vermögensgegenstände wie Unternehmen und Immobilien aus dem Zugewinnausgleich ausdrücklich herausnehmen.  


    Oder Sie vereinbaren die Trennung Ihrer Güter nur solange Sie keine Kinder haben. Sollten Sie sich kinderlos trennen, behält jede Partei ihr eigenes Vermögen. Nach der Geburt eines Kindes möchten Sie jedoch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und vereinbaren dies notariell im Ehevertrag. 


  • Scheidungsfolgevereinbarung

    Lassen Sie sich scheiden, haben Sie mit starken persönlichen Belastungen zu kämpfen. Und gleichzeitig müssen Sie sich mit einer Vielzahl von rechtlichen Fragen auseinandersetzen.


    Die Scheidungsfolgevereinbarung ist eine gemeinsame Vereinbarung, in der Ihre Einigung über Fragen beispielsweise des Vermögens und des Hausrates, des Unterhalts, des Sorgerechts und erbrechtliche Folgen rechtskräftig dokumentiert werden können.


    Ihr Vorteil. Sie erreichen durch diese Einigung im Vergleich zur Auseinandersetzung vor Gericht mehr Selbstbestimmung und eine schnellere Scheidung. 


Notarkosten


Die Höhe der Notarkosten gibt das Gerichts- und Notarkostengesetz vor. Grundlage für die Berechnung der Kosten ist meistens der Geschäftswert.

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