Ihr Vermögen nach Ihrem Willen zuweisen
Ja, es ist keine angenehme Aufgabe, sich mit der eigenen Endlichkeit zu beschäftigen. Aber wenn Sie nicht zu Lebzeiten regeln, wann und wer Ihr Vermögen erhalten soll, wie Sie Ihr Unternehmen absichern, bestimmt das Gesetz, wer erbt und was passiert.
Und oft stimmt die Vorgabe durch das Gesetz nicht mit den eigenen Vorstellungen überein.
Passend auf Ihre Familienverhältnisse und Ihr Vermögen.
Ich unterstütze Sie bei der Umsetzung Ihres Willens.
Es gibt eine ganze Reihe an Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Ihr letzter Wille optimal und unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage rechtssicher realisiert werden wird. Dazu zählen beispielsweise Testamente und Erbverträge, Schenkungen, die Bildung einer Familienstiftung, Vermächtnisse, Testamentsvollstreckungen oder Enterbungen. Auch Vollmachten sind Vorsorgeinstrumente.
Lassen Sie uns in einem vertraulichen Beratungsgespräch abwägen, was für Sie sinnvoll ist, wie Sie Personen und Unternehmen nach Ihrem Tod absichern können!
Oder Sie sind erbberechtigt?
Liegt ein Erbfall vor, gilt es Fristen einzuhalten. Sofern kein notarielles Testament vorliegt, muss gegebenenfalls ein Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis beantragt werden. Eventuell möchten Sie das Erbe ausschlagen?
Ich informiere Sie, was bei der Regelung des Nachlasses zu beachten ist und welche Möglichkeiten Sie haben.
Wenn Sie meine Beratung und Lösungsangebote wünschen, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf! Zur Vorbereitung unserer Gespräche bieten Ihnen die Punkte in den Formularen erste Orientierung.
Das Testament geht der gesetzlichen Erbfolge vor und Sie bestimmen, wer Ihr Vermögen im Todesfall erhält – sofern es rechtswirksam ist. Sie können ein Testament selbst verfassen. Haben Sie dabei aber nicht an alle Faktoren zur Gültigkeit Ihres Testaments gedacht, riskieren Sie für Ihre Erben möglicherweise Streitigkeiten, Kosten und zu hohe Steuern.
Lebensumstände sind vielfältig. Sie leben vielleicht in einer Patchwork-Familie, in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, sind verheiratet und haben Kinder, Sie sind geschieden oder haben ein behindertes Kind. Sie sind Unternehmer/Unternehmerin mit Gesellschaftsbeteiligungen oder haben Ihren Wohnsitz im Ausland.
Ich informiere Sie, wer laut Gesetz in Ihrem Fall erben wird. Sollte diese Erbfolge nicht in Ihrem Sinne sein, erstelle ich ein rechtswirksames Testament nach Ihren ganz eigenen Vorstellungen. Dabei muss dies nicht endgültig sein. Ihr Testament können Sie grundsätzlich widerrufen und ändern. Es wird im Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert und im Sterbefall garantiert umgesetzt.
Ihren letzten Willen können Sie auch in Form eines Erbvertrags festlegen. Im Vergleich zum Testament muss der Erbvertrag von einer Notarin oder einem Notar beurkundet werden. Er kann nicht ohne Weiteres geändert werden; für Änderungen muss der Vertragspartner / die Vertragspartnerin zustimmen.
Beispielsweise ist es sinnvoll, einen Erbvertrag zu schließen, wenn sich Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben benennen wollen.
Der wesentliche Unterschied zwischen Vererben und Verschenken liegt im Zeitpunkt der Eigentumsübertragung. So können Sie Ihr Vermögen oder einen Teil davon bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation übertragen.
Als Unternehmer/Unternehmerin möchten Sie vielleicht die Unternehmensnachfolge klären. Oder Sie möchten eine Immobilie zukünftigen Erben schon vor Ihrem Tod überlassen.
Die Schenkung bietet die Möglichkeit, Schenkungssteuer-Freibeträge zu nutzen und Steuern zu sparen. Eine Schenkung birgt aber auch Risiken. Ich erkläre Ihnen eventuelle Auswirkungen und biete abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse Vorschläge.
Informationsmaterial der Bundesnotarkammer
Notarkosten
Die Höhe der Notarkosten gibt das Gerichts- und Notarkostengesetz vor. Grundlage für die Berechnung der Kosten ist meistens der Geschäftswert.